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OpenStreetMap / Open Database License
Was geht, was geht nicht?
Frederik Ramm <ramm@geofabrik.de>
INTERGEO, Stuttgart, 17.9.2015
IANAL
(I am not a lawyer.)
Open Database License
Eine offene Lizenz mit Bezug auf Urheber- und Datenbankrecht
nicht bei privater/interner Nutzung
"if you publicly use..."
Attribution
Namensnennung
Share-Alike...
"Weitergabe unter gleichen Bedigngungen"
... nur für Datenbankwerke
"Produced Works" sind ausgenommen
Sie müssen nichts freigeben, wenn Sie...
... die Daten intern nutzen
... einen "nicht substanziellen" Teil der Daten nutzen
... die Daten in nicht-Datenbankform bringen
... die Daten unverändert nutzen
Sie müssen Ihre Daten freigeben, wenn Sie...
... OSM-Daten verändert nutzen
... OSM-Daten in einen Algorithmus einfließen lassen
Wenn Sie Ihre Daten freigeben, dann...
... entweder als eigenständigen Datensatz
Ein Designbüro verwendet eine aus OpenStreetMap-Daten
gezeichnete Karte in einer Firmenbroschüre.
→ Quellangabe erforderlich, sonst nichts.
("Datenmaterial: OpenStreetMap, ODbL 1.0")
Ein Transportunternehmen nutzt eine Software zur
Routenoptimierung und verwendet dazu OSM-Daten.
→ die Lizenz greift nicht, da keine öffentliche
Nutzung.
Ein Entsorgungsunternehmen verwendet OSM-Daten, um GPS-Tracks
mit dem Straßennetz abzugleichen ("snap to road"), und
veröffentlicht dann eine Karte, auf der die befahrenen
Straßen farbig eingezeichnet sind.
→ die Straßengeometrien sind aus OSM abgeleitet, die
Datenbank mit den Straßen muss auf Anfrage unter ODbL
freigegeben werden.
Ein Restaurant-Führer verwendet OSM-Daten, um zu den
Adressen die Positionen zu bestimmen ("Geocoding")
und bietet im Web eine Karte mit Markern darauf an.
→ die berechneten Positionen sind aus OSM abgeleitet, die
Datenbank mit den Punkten muss auf Anfrage unter ODbL
freigegeben werden.
(nicht aber weitere Daten des Restaurant-Führers)
Eine Webseite erlaubt Nutzern, durch Mausklick auf eine
OSM-Karte Radarfallen zu markieren, und bietet darauf
basierend eine Radarwarner-App an.
→ weil die Nutzer die Radarfallen mit Bezug auf OSM
erfasst haben, handelt es sich um abgeleitete Daten,
die auf Anfrage unter ODbL freigegeben werden müssen.
Eine Webseite verwendet einen eigenen "Nominatim"-Server,
um Nutzern eine Suchfunktion anbieten zu können. Der
Server wird ständig mit OSM-Daten aktualisiert.
→ die Daten werden unverändert genutzt; eine Quellen-
und "Rezept"-Angabe reicht.
Sondergenehmigungen
Weil der Lizenzgeber, die OpenStreetMap Foundation,
an die Weisung der Rechteinhaber gebunden ist,
kann sie keine Sondergenehmigungen erteilen.
Weiterführend:
https://wiki.osmfoundation.org/wiki/License
(auch "Community Guidelines")
legal-questions@osmfoundation.org
Danke
Frederik Ramm
ramm@geofabrik.de