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OpenStreetMap / Open Database License

Was geht, was geht nicht?

Frederik Ramm <ramm@geofabrik.de>
INTERGEO, Stuttgart, 17.9.2015

IANAL

(I am not a lawyer.)

Open Database License

Eine offene Lizenz mit Bezug auf Urheber- und Datenbankrecht

nicht bei privater/interner Nutzung

"if you publicly use..."

Attribution

Namensnennung

Share-Alike...

"Weitergabe unter gleichen Bedigngungen"

... auf Anfrage...

... nur für Datenbankwerke

"Produced Works" sind ausgenommen

Sie müssen nichts freigeben, wenn Sie...

... die Daten intern nutzen

... einen "nicht substanziellen" Teil der Daten nutzen

... die Daten in nicht-Datenbankform bringen

... die Daten unverändert nutzen

Sie müssen Ihre Daten freigeben, wenn Sie...

... OSM-Daten verändert nutzen

... OSM-Daten in einen Algorithmus einfließen lassen

Wenn Sie Ihre Daten freigeben, dann...

... entweder als eigenständigen Datensatz

... oder als "Rezept"

Beispiele

Ein Designbüro verwendet eine aus OpenStreetMap-Daten gezeichnete Karte in einer Firmenbroschüre.
→ Quellangabe erforderlich, sonst nichts.

("Datenmaterial: OpenStreetMap, ODbL 1.0")

Ein Transportunternehmen nutzt eine Software zur Routenoptimierung und verwendet dazu OSM-Daten.
→ die Lizenz greift nicht, da keine öffentliche Nutzung.
Ein Entsorgungsunternehmen verwendet OSM-Daten, um GPS-Tracks mit dem Straßennetz abzugleichen ("snap to road"), und veröffentlicht dann eine Karte, auf der die befahrenen Straßen farbig eingezeichnet sind.
→ die Straßengeometrien sind aus OSM abgeleitet, die Datenbank mit den Straßen muss auf Anfrage unter ODbL freigegeben werden.
Ein Restaurant-Führer verwendet OSM-Daten, um zu den Adressen die Positionen zu bestimmen ("Geocoding") und bietet im Web eine Karte mit Markern darauf an.
→ die berechneten Positionen sind aus OSM abgeleitet, die Datenbank mit den Punkten muss auf Anfrage unter ODbL freigegeben werden.

(nicht aber weitere Daten des Restaurant-Führers)

Eine Webseite erlaubt Nutzern, durch Mausklick auf eine OSM-Karte Radarfallen zu markieren, und bietet darauf basierend eine Radarwarner-App an.
→ weil die Nutzer die Radarfallen mit Bezug auf OSM erfasst haben, handelt es sich um abgeleitete Daten, die auf Anfrage unter ODbL freigegeben werden müssen.
Eine Webseite verwendet einen eigenen "Nominatim"-Server, um Nutzern eine Suchfunktion anbieten zu können. Der Server wird ständig mit OSM-Daten aktualisiert.
→ die Daten werden unverändert genutzt; eine Quellen- und "Rezept"-Angabe reicht.

Sondergenehmigungen

Weil der Lizenzgeber, die OpenStreetMap Foundation, an die Weisung der Rechteinhaber gebunden ist, kann sie keine Sondergenehmigungen erteilen.

Weiterführend:

https://wiki.osmfoundation.org/wiki/License
(auch "Community Guidelines")

legal-questions@osmfoundation.org

Danke

Frederik Ramm

ramm@geofabrik.de